Arbeitszeit

16. März 2017 A 0

Arbeitszeit (working hours), mit dem Arbeitsvertrag geregelte Zeit, in der der Arbeitnehmer seiner Arbeit nachgeht. Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sind 39 Stunden bis zu 40 Stunden vorgegeben.

Bei der Arbeitszeit des Trainers ist zu beachten, dass nicht nur die „Arbeit an Mann“ (Training) zählt, sondern auch der zeitliche Aufwand für Vor- und Nachbereitung des Trainings. Die tägliche Arbeitszeit darf acht (in Ausnahmefällen zehn) Stunden nicht überschreiten. Bei der Festlegung der Arbeitszeit bestimmt die Lage der Trainingszeiten eine maßgebliche Rolle. Deshalb sind bei Trainern individuelle Regelungen erforderlich. Dies betrifft auch den komplizierten Ausgleich von Sonntags- und Feiertagsarbeit, zumal im Hochleistungstraining der Trainingsplan (und damit die Gesetze Anpassung und Verarbeitung von Trainingsreizen) die Arbeitszeit diktiert.


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