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Begriff

Disqualifikation

Disqualifikation (disqualification), lat qualificare „qualifizieren“, dementsprechend dis-qualificare „nicht qualifiziert“;  Ausschluss eines Sportlers oder einer Mannschaft, die gegen die Wettkampfbestimmungen verstoßen haben, vom Wettkampf, wozu allein der Schiedsrichter berechtigt ist. Verstöße gegen die Wettkampfbestimmungen können durch eigene Beobachtungen oder in Meldungen der zuständigen Kampfrichter festgestellt werden (§17 WB des DSV Allg. Teil und § 106/5 der WB des DSV).

 

 

Verwandte Begriffe

  • WettkampfWettbewerb (competition), Kampf um die beste Leistung vor allem auf kulturellem und sportlichem …
  • SchiedsrichterKampfrichter mit besonderer Qualifikation und Verantwortung bei der Leitung …
  • KampfrichterQualifizierter (lizenzierter) Unparteiischer …
  • AbbruchEtwas beenden, abbrechen, zerlegen, abreißen usw. Im Sport vom Kampfgericht …
  • AusschlussDisqualifikation
  • Beinschlag, asymmetrischerFehlerhafte Beinbewegung im Brustschwimmen …
  • FehlstartIm Wettkampf starten vor dem Startsignal.
  • FrühstartAllgemein der Beginn einer Wettkampfhandlung vor dem Startsignal.
  • InternalisierungLat. internus „innen befindlich“, „Verinnerlichung“ …
  • SchereWerkzeug mit zwei gegeneinander beweglichen Klingen.
  • StaffelablösungWechsel zwischen zwei Staffelschwimmern einer Mannschaft …
  • StaffelmeldungEine Staffel kann an einem Wettkampf im Rahmen des DSV nur dann teilnehmen …
Überarbeitet am 28. März 2017Autor: Klaus Rudolph

Zitiervorschlag

Rudolph, K. (2017). Disqualifikation. In: Schwimmlexikon. https://schwimmlexikon.de/disqualifikation/ (abgerufen am 30. Oktober 2026).