Hilfeleistungspflicht

02. Januar 2018 H 0

Hilfeleistungspflicht (duty of assistance; duty to help s.o.), Bürgerpflicht des zumutbaren Zu- Hilfe- Kommens bei einem Unfall (wird von der Justiz durch die Ahndung der unterlassenen Hilfeleistung strafrechtlich (entsprechend des Paragraphen 323 c StGB) verfolgt). →Hilfestellung

(Text Harald Rehn)


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