Mischfinanzierung

30. Juli 2020 M 0

Mischfinanzierung (mixing financing), Übernahme der Kosten von mehreren Aufgabenträgern, z.B. ein Mix aus öffentlichen und privaten Geldern.

In Deutschland sind die Durchführung, Organisation und Finanzierung des Sports grundsätzlich eine Angelegenheit seiner autonomen Organisationen (Position der Bundesregierung). Diese können aber die zunehmenden Kosten nicht mehr allein schultern. Das führt zu kaum noch überschaubaren Finanzierungsmodellen bei Trainern und Übungsleitern. So sind an den Bundesstützpunkten sowohl verbandsfinanzierte, vereinsfinanzierte, rein bundesfinanzierte, rein landesfinanzierte, aus Drittmitteln finanzierte als auch mischfinanzierte Trainerinnen und Trainer tätig (Drucksache 19/19335 des Deutschen Bundestages, 19. Wahlperiode, S.2). Im Schwimmverband erfolgt Mischfinanzierung von Kadertrainern (D-DC-C-Kader) durch Bund, Länder, Kommunen, Landesfachverbänden, Vereinen und Sponsoren mit dem Ziel, die Nachwuchsförderung unter Beibehaltung der Zuständigkeit über die Olympiastützpunkte mit der Spitzensportförderung zu verzahnen (DSB- Konzeption vom 4.03.04). →Vergütung

Exkurs: „In Deutschland gibt es für den Beruf des Trainers kein allgemein gültiges Anforderungsprofil mit einer Beschreibung von Aufgaben, Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten. Entsprechend fehlte es  auch an einem Berufsbild „Berufstrainer im Sport“, das allgemeinen Charakter hat. Dies spiegelt die vielfach wahrgenommene mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz des Berufes wider“. 2019 legte der DOSB eine Konzeption „Zur Verbesserung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für TrainerInnen“ vor. Sie betrifft Funktionsstellen mit mindestens anteiliger Bundesfinanzierung, ausgenommen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und HonorartrainerInnen (https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/uber_uns/Mitgliederversammlung/Frankfurt_2019/Anlagen/TOP_15.1_-_Anlage_Konzept_zur_Verbesserung_der_arbeitsrechtlichen_Rahmenbedingungen_fuer_Trainer.pdf – Zugriff 30.07.20). Es handelt sich bei dieser Konzeption um eine Handlungsempfehlung. Auf deren Grundlage sollen Neuverträge umfassend ausgearbeitet werden (im Sommersport spätestens ab dem 01.01.2021, im Wintersport spätestens ab dem 01.01.2023, freiwillig ab sofort) und bestehende Verträge auf Anpassungsmöglichkeiten überprüft und mit dem Ziel der Verbesserung der Arbeitssituation des Trainers oder der Trainerin verändert werden (ebenda, S.21).


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