Schwimmrichter
Schwimmrichter (Judges of Stroke), Entsprechend der Wettkampfbestimmungen des DSV (§ 109) zwei Kampfrichter, die selbstständig und unabhängig an einer Längsseite des Beckens darauf achten, dass die für die Schwimmart vorgeschriebenen Regeln eingehalten werden und die Wenderichter und Zeitnehmer unterstützen. Verstöße werden direkt dem Schiedsrichter gemeldet. Ferner bedient einer die Fehlstartleine. Grundlage ist die FINA-Regel SW2.7 (https://resources.fina.org/fina/document/2023/01/04/65961a45-bde5-4217-b666-ca1f5dc2d1f0/1_Swimming-Technical-Rules.04.01.2023.pdf – Zugriff 14.10.24)
Mehr dazu: https://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/Amtliche_Mitteilungen/WB_Fachteil_Schwimmen_2024.pdf – Zugriff 14.10.24