Sportamt

16. Dezember 2024 S 0

Sportamt (sport department), Abteilung der kommunalen Verwaltungen, die für die staatliche Förderung des Sports zuständig ist. Dazu zählen, mit regionalen Abweichungen, folgende Aufgaben:

  • Verwaltung und Betrieb der Bezirks- und sonstigen Sportanlagen
  • Unterhaltung und Sanierung von Sportanlagen
  • Beratung der Vereine bei Planung und Finanzierung von Bauvorhaben
  • Förderung von Aktivitäten der Vereine und Verbände
  • Betrieb der städtischen Wassersporthäfen und weiterer Sondersportanlagen
  • Förderung von überregionalen und internationalen Sportveranstaltungen
  • Beratung der Vereine über Fördermöglichkeiten und die Bearbeitung von Förderanträgen
  • Bereitstellen von Sportflächen und Gebäuden für Nutzer außerhalb des organisierten Sports
  • Betrieb der städtischen Badeseen (Auszug Sportamt Bremen).

Die Ämter haben in den Kommunen unterschiedliche Bezeichnungen, z.B.  Amt für Sportförderung oder werden als Schul- und Sportamt, Kultur- und Sportamt, Amt für Sport und Freizeit, Amt für Sport- und Gesundheitsförderung zusammengelegt.


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