Sport, außerunterrichtlicher

11. Dezember 2024 S 0

Sport, außerschulicher/außerunterrichtlicher (except-school sport), einmal allumfassend für allen Sport, der außerhalb der Schule betrieben wird, also auch Vereinssport. Exakt ist aber lt. Beschluss der Kultusministerkonferenz: Teil des Schulsports, der auf freiwilliger Basis beruht und vorwiegend in Sportarbeitsgemeinschaften organisiert ist. Der außerschulische Sport umfasst den Wettkampfbetrieb zwischen den Schulen, den Pausensport, Sportfeste der Schule und die Kooperation mit außerschulischen Sportanbietern. Hier ist die Nahtstelle zwischen Vereins- und Schulsport. Der außerunterrichtliche Schulsport ist ein besonders geeignetes Handlungs- und Erprobungsfeld für Partizipation und freiwilliges Engagement (https://www.schulsport-nrw.de/home.html – Zugriff 11.12.24). → „Kooperation Schule und Verein“ der Landessportbünde und Kultusministerien.

Exkurs: Außerschulischer Sport ist mehr als nur “Beschäftigungstheorie”. Grundlage ist ein entsprechendes Bewegungs-, Spiel- und Sportkonzept als Bestandteil des Schulprogramms in Kooperation mit außerschulischen Partnern. Bei der Organisation sind die geltenden Vorschriften zu beachten. Dazu zählt die Ausübung durch qualifiziertes Personal, damit die Eltern sicher sein können, dass ihre Kinder in guten Händen sind.


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