Wettkampftauglichkeit

15. August 2017 W 0

Wettkampftauglichkeit (contest ability), im DSV-Regelwerk (→ Wettkampfbestimmungen) wird Trainings- und Wettkampffähigkeit unter „Sportgesundheit“ zusammengefasst (§11/12 A-Teil der WB des DSV). Danach haben die Vereine mit der Wettkampfmeldung die Wettkampftauglichkeit („Sportgesundheit“) ihrer Teilnehmer zu sichern, für deren Nachweis jeder Schwimmer (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) zuständig ist. Mitglieder der Nationalmannschaft haben die Wettkampftauglichkeit durch ein ärztliches Zeugnis der lizenzierten Zentren des DOSB nachzuweisen. Besonders Masters sei nahegelegt, dass sportliche Leistungsfähigkeit nicht zwangsläufig mit einem entsprechenden Gesundheitszustand verbunden ist. So sind routinemäßig erteilte Tauglichkeit oder gar Gefälligkeitsstempelungen in Altersgruppen, bei denen vermehrt mit Vorschädigungen des Herz-Kreislauf-Systems gerechnet werden muss, der pure Leichtsinn (Arndt, 1990).


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