Abmahnung

15. März 2017 A 0

Abmahnung (dissuasion), formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Die Abmahnung ist in Deutschland ausdrücklich als Voraussetzung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund in § 314 Abs. 2 BGB vorgesehen (www.wikipedia.de). Sie ist als Vorstufe der Kündigung quasi die „Gelbe Karte“, setzt aber ein festes Arbeitsverhältnis voraus, was bei den meisten Trainern nicht zutrifft. Verschiedenes Fehlverhalten kann zur Abmahnung veranlassen, wie z.B. wiederholte Unpünktlichkeit, Verletzen der Aufsichtspflicht oder weiterer im Vereinsstatut festgelegten Regelungen.   →Arbeitsvertrag,  →Aufhebungsvertrag

 

Muster eines Arbeitsvertrages (Tennisverein): http://www.wtv.de/sites/default/files/files/SKMBT_C45113011414381.pdf


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