B-Kader
B-Kader (B-squat), bis Ende 2017 Anschlusskader (Männer ab 20, Frauen ab 18 Jahre) des Deutschen Schwimmverbandes, die eine erkennbare und nachvollziehbare Leistungsentwicklung aufweisen und damit mittelfristig in den A-Kader aufsteigen können. Der B-Kader erfasste die Jahrgänge der offenen Klasse nach dem altersbedingten Ausscheiden aus dem C-Übergangskader. Ab 1.01.2018 werden ausgewählte Athleten, die sich aus dem bisherig vom Spitzenverband benannten B-Kader und C-Kader (mit herausragender Leistungsperspektive) rekrutiert haben, dem Perspektivkader (PK) zugeordnet. Ausgewählte Athleten, die sich aus dem bisherig vom Spitzenverband benannten B-Kader rekrutiert haben, werden dem Ergänzungskader (EK) zugeordnet.
Die aktuelle Beschreibung und die konkreten Kadernormen (Zeiten) können auf der Website des DSV nachgelesen werden (ttp://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/schwimmen/Amtliches/170214_Kaderkriterien2017-2021.pdf)
Die Berufung erfolgt nachfolgenden Kriterien (Auszug aus Kaderkriterien des DSV 2016):
– Ergebnisse der jeweiligen Qualifikationswettkämpfe – Internationale Leistungsbilanz (zweimalige Unterbietung von festgelegten Normen
zu festgelegten Zeitpunkten im Wettkampfjahr, Titel Deutscher Meister alternativ)
– Perspektivische Einschätzung
– Leistungsentwicklung im vergangenen Jahr
– konsequente Führung der Trainingsdatendokumentation
Endgültig berufen sind nur solche Athleten, die die Berufung, die Athletenerklärung und die Anti-Dopingerklärungen mit ihrer Unterschrift bis zum 31.Oktober bestätigen, sowie die übrigen einzubringenden Unterlagen/Erklärungen des Athleten/verantwortlichen Trainers innerhalb dieser Frist beim DSV (Geschäftsstelle) vorlegen.