Jugendschutzgesetz

01. Juni 2017 J 0

Jugendschutzgesetz (Protection of Young Persons Act), Gesetz zum Schutz der Jugend (14-18jährige) in der Öffentlichkeit. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz des Bundes wurden das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt. Das Gesetz regelt

  • den Aufenthalt an öffentlichen Orten wie Gaststätten, Spielhallen, Filmtheatern oder Tanzveranstaltungen (Diskothek),
  • Verzehr und Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren  in der Öffentlichkeit,
  • Verkauf und anderweitiges Zugänglichmachen von Filmen und Computer-/Videospielen in der Öffentlichkeit,
  • Zuständigkeiten der Jugendschutz-Organisationen Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK),
  • Tätigkeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdente Medien, insbesondere das Instrument der Indizierung von Medieninhalten (Wikipedia)

Jugendschutzbestimmungen

Mehr zum Thema: „Jugendschutz aktiv“ bom BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (https://www.jugendschutz-aktiv.de/das-jugendschutzgesetz/wer-darf-was-und-wann/ueberblick-nach-alter.html – Zugriff 26.10.2019)


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