Begriff: Umgangsrecht

Umgangsrecht

Umgangsrecht (handling right), Begriff aus dem Familienrecht (§ 1684 BGB), wonach minderjährige Kinder und Eltern das Recht haben, miteinander in Kontakt zu bleiben, was in besonderen Fällen auf Dritte (Großeltern, Geschwister usw.) ausgedehnt werden kann. →Sorge, elterliche

Mehr zum Thema: Untersuchungsbereicht des Instituts für Demoskopie Allensbach https://www.ifd-allensbach.de/uploads/tx_studies/Abach_Trennungseltern_Bericht.pdf

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  • Erstellt am: 9. August 2017
  • Überarbeitet am: 9. April 2018
  • Autor: Klaus Rudolph

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