Sorge, elterliche

20. Juli 2017 S 0

Sorge, elterliche (parental care), Rechte und Pflichten von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern, die im BGB & 1226 geregelt sind. Danach haben Eltern für das minderjährige Kind als Person (Personensorge) und für dessen Vermögen (Vermögenssorge) zu sorgen. Bei Pflege und Erziehung sind die wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes zu beachten. Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Verheiratete Eltern üben das Sorgerecht gemeinsam aus, nicht verheiratete Eltern ebenso, wenn eine entsprechende Sorgeerklärung abgegeben wurde. Fehlt diese, dann hat bei unverheirateten Eltern die Mutter die alleinige elterliche Sorge. Auch nach einer Trennung behalten die Eltern gemeinsames Sorgerecht. Nach einer Scheidung getrennt lebende Eltern haben bedeutungsvolle Entscheidungen für das Kind gemeinsam zu treffen (→„Scheidungskinder“). Alltagsentscheidungen trifft der Elternteil, bei dem das Kind lebt (Alleinentscheidungsrecht). →Umgangsrecht 

Der letzte Passus (Abschnitt 3) gilt auch für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist. Dazu wird bei den meisten minderjährigen Sportlern der Trainer zählen. Lt. Absatz 2 haben die Eltern in Erziehungsfragen mit dem Kind einvernehmlich zu handeln. Das sollte eine Rolle bei der Entscheidung für die Aufnahme in den Verein oder später die Eliteschule des Sports spielen.


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