Öffnet in einem neuen Tab

Begriff

Unterhaltsrecht

Unterhaltsrecht (maintenance law), gesetzliche Regelung (§ 1601 bis § 1615 BGB) der Unterhaltspflichten. So haben Kinder einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Elternteil, der keine Betreuung leistet. Lebt also beispielsweise das Kind bei der Mutter, so hat das Kind einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Bei volljährigen Kindern richtet sich der Barunterhaltsanspruch gegen beide Eltern, unabhängig davon, wo das Kind lebt (www.internetscheidung.de).

Mehr zum Thema

Verwandte Begriffe

Schlagwörter

Überarbeitet am 9. August 2017Autor: Klaus Rudolph

Zitiervorschlag

Rudolph, K. (2017). Unterhaltsrecht. In: Schwimmlexikon. https://schwimmlexikon.de/unterhaltsrecht/ (abgerufen am 7. November 2026).