Bestrafung

21. März 2017 B 0

Bestrafung (punishment), häufig angewandtes und oft fragwürdiges Erziehungsmittel, mit dem Ziel, dass Fehlverhalten eingesehen und abgestellt wird. Strafe unterdrückt aber eher Verhalten, statt es zu ändern. Ungeachtet dessen ist aber die Verletzung von Regeln und Normen zu ahnden (gelbe Karte). →Rollenlernen
Die Bestrafung kann verschiedene Formen haben kann, wie z.B. die Abwendung von Aufmerksamkeit oder der Entzug von positiven Reizen (z.B. Streichung einer Wettkampfteilnahme) bis zu Schlägen in manchen Elternhäusern. Häufig wird Bestrafung unreflektiert, spontan oder auch aus reiner Bequemlichkeit angewandt. Daher sollte immer geprüft werden, ob die Reaktionen eines Kindes oder eines Jugendlichen nicht auf das eigene Verhalten oder das Fehlverhalten anderer Menschen zurückzuführen sind (Gymnich,2005, S. 30), zumal sich Bestrafung negativ auf die Beziehung zwischen Trainer und Sportler auswirken kann. Das Maß der Bestrafung sollte wohlüberlegt sein:

Beispiel: Kinder, denen einen schwere Strafe drohte, wenn sie mit einem Teddy spielten, werteten ihn später auf, während jene, denen nur eine milde Strafe angedroht worden war, den Teddy später als weniger attraktiv einschätzten. (http://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article141017492/Aus-Bestrafungen-lernen-Menschen-deutlich-schneller.html )

Verzicht auf Bestrafung heißt nicht Verzicht auf Konsequenzen. Konsequenz geht davon aus, dass der Sportler an der Beseitigung der Störung mitwirken will, es geht nicht um Schuld und Sühne, sondern um partnerschaftliche Beziehung, die auf gegenseitigem Respekt aufbaut. Zudem sind Kinder juristisch gegen Gewalt in der Erziehung geschützt: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (§ 1631 BGB)

Ein kritisches Feld im Hochleistungssport ist das verfassungsrechtlich garantierte Verbot der Doppelbestrafung (Art.103 Abs. 3 GG). Indem sich Sportler in einen nationalen oder/und internationalen Wettkampf begeben unterwerfen sie sich gegebenenfalls verschiedenen Rechtsinstanzen. Für die Ausübung des Sports sind dann sowohl die Regelwerke nationaler als auch internationaler Sportorganisationen und damit entsprechende Sanktions- bzw. Bestrafungsregelungen zutreffend, die von Sportgerichten verhängt werden. Gleichzeitig können bei verschiedenen Vergehen (mutwillige Körperverletzung eines Gegenspielers, Dopingvergehen) aber auch staatliche Gerichte einbezogen werden (Geraats, M. 2013).

„Die Strafe soll nicht größer sein als die Schuld“ Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.) römischer Staatsmann


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