Nachwuchskader

06. Dezember 2020 N 0

Nachwuchskader (NK) (Junior squad), Gruppe von besonders qualifizierten Personen, die in einer Organisation für weitere (höhere) Aufgaben berufen werden. Im Sport (DOSB) werden Athleten, die sich aus dem bisherig vom Spitzenverband benannten C-Kader rekrutiert haben, dem Nachwuchskader 1 (NK 1) zugeordnet; Athleten, die sich aus dem bisherig vom Spitzenverband benannten DC-Kader rekrutiert haben, dem Nachwuchskader 2 (NK 2) zugeordnet.

Nachwuchskader (NK 1):

  • Athleten mit einer mittel- bis langfristigen Perspektive für die Integration in die Nationalmannschaften der Männer/Frauen.
  • Die Einschätzung des Potenzials der Athleten erfolgt disziplinspezifisch anhand der im Strukturplan des Spitzenverbandes verankerten Kaderkriterien.
  • Die Berufung in den Nachwuchskader erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Leistungsfaktoren und der wirksamen Integration des Athleten in das Gesamtkonzept des Spitzenverbandes und seiner Perspektive für den Spitzensport.
  • Der Nachwuchskader ist disziplinspezifisch altersgemäß begrenzt.
  • Die Zugehörigkeit zu einem Nachwuchskader muss in jedem Jahr durch den DOSB bestätigt werden.

Nachwuchskader (NK 2)

  • Athleten, die vom Spitzenverband aufgrund besonderer Spitzensportperspektive aus dem Landeskader (Schnittstelle zwischen Landes– und Bundeskader) ausgewählt worden sind.
  • Die Auswahl der Athleten erfolgt anhand subjektiver und objektiver multifaktorieller Parameter/Kriterien (u. a. disziplinspezifische Zubringerleistungen) unter Berücksichtigung der motorischen Leistungsfähigkeit. Das alleinige Erreichen von definierten sportartspezifischen Wettkampfergebnissen oder einzelnen Leistungsvoraussetzungen rechtfertigt keine Kaderaufnahme.
  • Die Einschätzung und Bewertung der Kriterien wird von einem Gremium/Team (Landestrainer und Bundesnachwuchstrainer) vorgenommen.
  • Für jede Sportart/Disziplin werden unter Berücksichtigung der sportartspezifischen Leistungsstruktur Kaderobergrenzen zwischen DOSB und Spitzenverband festgelegt. Sollten mehr Kaderathleten die sportartspezifischen Leistungskriterien des Spitzenverbandes erfüllen, kann in Ausnahmefällen – in Abstimmung mit dem DOSB – zunächst für ein Jahr von der Kaderobergrenze abgewichen werden.
  • Der Nachwuchskader endet in der Regel mit der international geltenden Jugend-Altersgrenze in der jeweiligen Sportart. Die Zugehörigkeit zu diesem Nachwuchskader muss in jedem Jahr durch den DOSB bestätigt werden (https://cdn.dosb.de/user_upload/Leistungssport/Dokumente/2017_12-07_Kaderdefinitionen-Olympischer_Sommer-Wintersport-EF_FINAL.pdf – Zugriff 07.03.2020).

Betreuungs- und Serviceeinrichtungen für Athleten/innen der olympischen Disziplinen, u.a. auch für die Nachwuchskader der Spitzenverbände und deren verantwortliche Trainer/innen sind die Olympiastützpunkte.


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