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Begriff

Urlaub

Urlaub (leave), (von Arbeit) freie Werktage, die jedem Arbeitnehmer zwingend zustehen und durch keine andere Regelung außer Kraft gesetzt werden dürfen. Der Urlaub ist aber mit den Arbeitsanforderungen abzustimmen. Damit lehnt sich der Urlaub des Trainers maßgeblich an die Trainings- und Wettkampfplanung (Jahresplan) an. Urlaub sollte nach Möglichkeit nicht gestückelt und nicht zur Erwerbstätigkeit genutzt werden. Ein Rückruf aus dem Urlaub ist rechtlich nicht gestattet.

 

„Ein Urlaub ist das, was man nehmen sollte, nachdem man es genommen hat.“  Bernhard Wicki (1919-2000) dt. Schauspieler/Regisseur

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Überarbeitet am 9. August 2017Autor: Klaus Rudolph

Zitiervorschlag

Rudolph, K. (2017). Urlaub. In: Schwimmlexikon. https://schwimmlexikon.de/urlaub/ (abgerufen am 28. Oktober 2026).