Beschäftigung, geringfügige
Beschäftigung, geringfügige (minijob), Beschäftigungsverhältnis mit limitiertem Arbeitsendgeld bei zeitlicher Befristung (→Minijob). als geringfügig beschäftigt gilt, wer nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient oder das pro Jahr zu erwartende Entgelt 5.400 Euro nicht übersteigt. Steuern und Krankenkassenbeiträge zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. →Arbeitsrecht im Sport, →Arbeitsvertrag
Mustervertrag unter: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/bezahlte-mitarbeit/mustervertraege-und-vereinbarungen/geringfuegige-beschaeftigung-als-sport-uebungsleiterin/
Mehr zum Thema: http://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/geringfuegige-beschaeftigung