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Begriff

Effektor

Effektor (effector), (lateinisch efficere ‚bewirken‘), „Erfolgsorgan“ = Teil eines Organs, Gewebes, oder einer neuronalen Struktur (die Nervenzelle mit ihren Fortsetzungen betreffend), der den Endpunkt eines zielgerichteten physiologischen Ablaufs darstellt, auch direkt ein Stoff (z.B. Kalzium), der die Wirkung von Enzymen beeinflusst. Effektor in dem Sinne ist z.B. die Nervenfaser, die Reize vom Zentralnervensystem zum Muskel (Erfolgsorgan) weiterleitet (→Reizleitungssystem). →efferent, →Efferenz

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Schlagwörter

Überarbeitet am 10. April 2017Autor: Klaus Rudolph

Zitiervorschlag

Rudolph, K. (2017). Effektor. In: Schwimmlexikon. https://schwimmlexikon.de/effektor/ (abgerufen am 6. Oktober 2026).