Werturteil
Werturteil (value judgement), im Zivilrecht das Ergebnis einer wertenden Schlussfolgerung aus Tatsachen. Danach liegt ein Werturteil vor, wenn die Behauptung durch Elemente der subjektiven Stellungnahme geprägt ist und ihre Richtigkeit eine Sache der persönlichen Überzeugung bleibt (www.123recht.net). In der Psychologie/Pädagogik ist der Begriff umstritten. Die Palette geht von „Wirklichkeitsfaktor“ bis „Ausdruck von Gefühlszuständen“. Verschiedentlich werden echte und unechte Werturteile unterschieden. Echte (auch primäre oder direkte) Werturteile sind persönliche Bekenntnisse. Unechte (auch sekundäre oder indirekte) Werturteile sind wissenschaftliche Erkenntnisse Ein Werturteil setzt Normen voraus, die für ein wertbezogenes Handeln Geltung beanspruchen (→Ehrenkodex). →Urteil, →Wert, sozialer, →Wertorientierung