Sportförderung

23. Oktober 2023 S 0

Sportförderung (sport promotion), Förderung des Sports durch die Gesellschaft mit von Land zu Land unterschiedlichen Modellen. Sie beruht auf der Aussage, dass sportliche Spitzenleistungen zwar zunächst als individuelle Leistungen des einzelnen Sportlers gewertet werden, aber zugleich Resultat zielgerichteter Hilfestellungen und Förderleistungen verschiedener Personen und Organisationen sind. Dabei ist die gesamte Förderung primär auf die olympischen Sportarten und nach deren nationalen und internationalen Stellenwert ausgerichtet. Daneben stellt der Behindertensport einen eigenen Sektor der Bundesförderung dar. Die zur Verfügung stehenden Mittel erfordern eine Prioritätensetzung unter dem Aspekt der Wirksamkeit und des Kosten-Nutzen Gesichtspunktes und werden vorrangig verwendet für Verbandsförderung, Trainerfinanzierung, Baumaßnahmen und Stützpunktsystem (Nationales Spitzensportkonzept des DOSB). →Sponsoring, →Deutsche Sporthilfe, →Sportschule, →Sportfördergruppe,

Grundlage für die Sportförderung sind das Programm des Bundesministeriums des Innern zur Förderung des Leistungssports sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler und internationaler Ebene mit Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm – LSP) vom 28. September 2005 (GMBl S. 1270 ff) und die ergänzenden Förderrichtlinien. Mit Ausnahme des Deutschen Fußball-Bundes hängen fast alle am Tropf der Bundes-Sportförderung, die etwa eine Viertelmilliarde Euro jährlich beträgt. Mit dem neuen Förderkonzept sollen die Mittel „potentialorientiert“ vergeben werden, womit „ein messbarer Zusammenhang zwischen Potenzial, Förderung und Erfolg“ gesichert werden soll. Da sich die Kosten im Sport einerseits zunehmend dynamisieren, die staatlichen Fördermittel andererseits begrenzt sind, will man sich vor allem „auf die perspektivreichsten Athleten und Disziplinen mit einem Erfolgspotenzial vier bis acht Jahre zum Podium“ konzentrieren. Spitzenleistungen werden nur dann anerkannt und gefördert, wenn sie doping– und manipulationsfrei erbracht werden.

In 2023 wird ein Sportfördergesetz des Bundes auf den Weg gebracht. Die gemeinsam erarbeiteten,
wesentlichen Ziele der Spitzensportförderung werden in dieses Gesetz Eingang finden. Ziel ist es,
den Spitzensport in Deutschland zu stärken und international wettbewerbsfähiger zu machen.

Zudem wird das Gesetz zentrale Begriffe definieren, allgemeine Regelungen für die
Spitzensportförderung treffen und darüber hinaus den rechtlichen Rahmen für die Errichtung und
Ausgestaltung der unter IX. beschriebenen, unabhängigen Sportagentur schaffen. DOSB und BMI
sind sich einig, dass diese Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen einen wichtigen Beitrag zur
Weiterentwicklung der Spitzensportförderung hin zu einem kohärenten Fördersystem leisten wird.
Dieses zeichnet sich unter anderem durch klare Zuständigkeiten, schlanke und verbindliche,
vorrangig digital abzuwickelnde Prozesse aus.
Die Autonomie des Sports als tragendes Prinzip bleibt unberührt (https://cdn.dosb.de/user_upload/Leistungssport/Dokumente/221122_Grobkonzept_Spitzensportfoerderung_Neue_Wege_gehen.pdf – Zugriff 29.11.22).

Mehr zum Thema: Kurzkonzept zum Neustart der Sportförderung https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2023/kurzkonzept-sportfoerderung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 – Zugriff 29.11.22


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