Sportdirektor

21. Juli 2017 S 0

Sportdirektor (Director of sport), Funktionär, der für die administrativen Aufgaben eines Vereins oder Verbandes zuständig ist. Dazu zählt:

  • Wahrnehmung der sportfachlichen Interessen des Verbandes im Präsidium
  • Bestimmung der Förderkader auf der Grundlage der Berufungskriterien für Bundeskader
  • Abstimmung von Terminplänen und Veranstaltungen mit den Fachsparten

Mit der Leistungssportreform des DOSB von 2016 wird die Funktion des Sportdirektors aufgewertet. So leitet und verantwortet der hauptamtliche Sportdirektor das operative Geschäft im Leistungssport. In diesem Zusammenhang fallen die Mittel des Bundes automatisch unter seine Befugnis, ebenso die spezifischen Eigenmittel. Es soll eine durchgängige Richtlinienkompetenz im Leistungssportsektor über die Bundesstützpunkte bis zum Landestrainer gesichert werden.

Der Sportdirektor im DSV ist Mitglied des Präsidiums und trägt ab 2016 den Titel „Direktor Leistungssport“.  Der Direktor Leistungssport ist verantwortlich für den gesamten Leistungssportbereich im Verband und führt die fachbezogenen Verhandlungen mit dem DOSB. Er ist gegenüber Bundes-, Bundesstützpunkt– und Honorartrainern weisungsbefugt. →Nationalmannschaft

 


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