Entwicklungsgemäßheit

12. April 2017 E 0

Entwicklungsgemäßheit (development in accordance withness), die Berücksichtigung alters-, geschlechts- und ausbildungsabhängiger Belastbarkeit, Lern– und Leistungsfähigkeit der jungen Sportler als grundsätzliche Anforderung an das Nachwuchstraining um Über- als auch Unterbelastungen zu vermeiden. Grundlage ist das didaktisch-methodische Prinzip der Fasslichkeit und Entwicklungsgemäßheit, wonach „die motorischen und mentalen Anforderungen so zu stellen sind, dass sie vom Athleten positiv beantwortet und verarbeitet werden können…und zugleich ihn nicht unterfordern“ (Schnabel et al. 2008, S. 267). Kognitive Grundlagen sind u.a. die biogenetische Grundregel und das Reizschwellengesetz. Der DSV strebt mit seiner Nachwuchskonzeptionen einen entwicklungsgemäßen langfristigen Leistungsaufbau an (http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/schwimmen/Amtliches/150327_Nachwuchskonzeption_Schwimmen_2020.pdf, Zugriff 25.02.2019). Individualisierung, →langfristiger Leistungsaufbau, Nachwuchskonzeption des DSV


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