Ehrenkodex (der Trainer)
Ehrenkodex (der Trainer) (code of ethics), vom Deutschen Sportbund (DSB) 1997 verabschiedetes Standesethos der Trainer im deutschen Sport mit normen- und wertbegründeten Orientierungen für die Gesinnung und das Handeln im Bereich des Trainings und Wettkampfes. „Diese Orientierungen sind im Grundsatz an einem „humanen Leistungssport“ sowie am Wohl von Kindern und Jugendlichen, an der „mündigen Athletin“ und am „mündigen Athlet“ ausgerichtet. Die damit verbundenen Verpflichtungen sind von der Überzeugung getragen, dass Leistung und Humanität, Sieg und Moral, Erfolg und persönliches Glück nicht nur miteinander zu vereinbaren sind, sondern sich auch gegenseitig bedingen“.
Die einzelnen Punkte sind:
„1. Trainerinnen und Trainer respektieren die Würde der Sportlerinnen und Sportler, die unabhängig von Alter, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung gleich und fair behandelt werden.
2. Trainerinnen und Trainer bemühen sich, die Anforderungen des Sports in Training und Wettkampf mit den Belastungen des sozialen Umfeldes, insbesondere von Familie, Schule, Ausbildung und Beruf, in Einklang zu bringen (→Verbundsystem Schule – Leistungssport).
3. Trainerinnen und Trainer bemühen sich um ein pädagogisch verantwortliches Handeln:
• Sie geben an die zu betreuenden Sportlerinnen und Sportler alle wichtigen Informationen zur Entwicklung und Optimierung ihrer Leistung weiter.
• Sie beziehen die Sportlerinnen und Sportler in Entscheidungen ein, die diese persönlich betreffen.
• Sie berücksichtigen bei Minderjährigen immer auch die Interessen der Erziehungsberechtigten.
• Sie fördern die Selbstbestimmung der ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler.
• Sie bemühen sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen.
• Sie wenden keine Gewalt gegenüber den ihnen anvertrauten Athletinnen und Athleten an, insbesondere keine sexuelle Gewalt.
• Sie erziehen zur Eigenverantwortlichkeit und zur Selbständigkeit der Sportlerinnen und Sportler, auch im Hinblick auf deren späteres Leben.
4. Trainerinnen und Trainer erziehen ihre Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus
•zu sozialem Verhalten in der Trainingsgemeinschaft,
• zu fairem Verhalten innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und zum nötigen Respekt gegenüber allen anderen in das Leistungssportgeschehen eingebundenen Personen und Tieren,
• zum verantwortlichen Umgang mit der Natur und der Mitwelt.
5. Das Interesse der Athletinnen und Athleten, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihr Glück stehen über den Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer sowie der Sportorganisationen. Alle Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand der Sportlerinnen und Sportler entsprechen.
6. Trainerinnen und Trainer verpflichten sich, den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin– und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen. Sie werden durch gezielte Aufklärung und Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion negativen Auswüchsen entgegenwirken“ (DSB, Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer im Sport. Frankfurt 13.12.97).