D-Kader

28. März 2017 D 0

 

D-Kader (D-squat), Bis 2018: Landeskader, der nach bundeseinheitlichen Kriterien („zwingend durch den Spitzenverband“- DOSB 01.01.2015) nominiert, aber durch die Landesschwimmverbände gefördert wird. Der D-Kader bildet die erste offizielle Stufe im Kadersystem des DOSB.

Die Aufnahme in das Kadersystem erfolgt grundsätzlich erst nach einem mehrjährigen Grundlagentraining im Sportverein. Die Landesfachverbände fördern im Alter des Aufbautrainings die Sportler/innen mit der höchsten langfristigen Erfolgsperspektive im Spitzensport und rekrutieren daraus die Landesauswahlmannschaften für Deutsche Meisterschaften und Ländervergleichswettkämpfe.

Die Verweildauer des/r einzelnen Athleten/in innerhalb des D-Kaders soll unabhängig vom Einstiegsalter maximal drei Jahre betragen.“ (DOSB-Mitteilung Anpassung der Kadersystematik zum 01.01.2015). →Landeskader

Eine weitere Aufgliederung des D-Kaders ist den Landesschwimmverbänden vorbehalten, zum Beispiel:

D1-Kader                (8/9 Jahre weiblich, 8 bis 10 Jahre männlich)              GLT

D2-Kader                (10/11 Jahre weiblich, 11/12 Jahre männlich)             GLT/ABT

D3-Kader                (11/12 Jahre weiblich, 13/14 Jahre männlich)             ABT

D4-Kader                (12/13 Jahre weiblich, 14/15 Jahre männlich)             ABT

Ab Trainingsjahr 2018/19 werden Athleten, die sich aus dem bisherig vom Spitzenverband benannten DC-Kader rekrutiert haben, werden dem Nachwuchskader 2 (NK 2) zugeordnet und Athleten, die sich aus dem bisherig vom Landesverband benannten D-Kader rekrutiert haben, dem Landeskader (LK) zugeordnet. Der Nachwuchskader umfasst die Altersbereiche 13-18 Jahre weiblich sowie 13-19 Jahre männlich.

Mehr zum Thema (aktuell): http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/schwimmen/2018_09_23_Kaderkriterien_Beckenschwimmen_2019.pdf


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert