Vertraulichkeit

11. August 2017 V 0

Vertraulichkeit (privacy), durch Rechtsnormen geschützte Eigenschaft einer Nachricht: je nach Situation und Branche Schutz der Vertraulichkeit des Wortes, Brief- und Fernmeldegeheimnis, Schweigepflichten, Beichtgeheimnis, Verschwiegenheitspflicht. Nicht zu verwechseln mit Vertrauen.

Vertraulichkeit ist auch im Leistungssport Grundlage der Informationssicherheit, die sowohl im Wettbewerb notwendig ist, da Verlust an Wissensvorsprung zu Rangverlust führen kann, zum anderen zum Schutz der Sportler. Gegenüber dem Leistungssportsystem der DDR ist das Sportsystem der BRD sehr offen. Trotzdem unterliegen Sportärzte, Sportpsychologen und Trainer bei personenbezogenen Informationen den Datenschutzbestimmungen und der Schweigepflicht. Der Umgang mit Daten (Trainingsdokumentation, Leistungsdiagnostik, Gesundheitsuntersuchung usw.) ist in den Kaderverträgen und Kooperationsvereinbarungen konkret zu regeln.

Exkurs: „Die Grenzlinie zwischen Privatsphäre und Öffentlichkeit ist nicht starr, sondern hat sich im Laufe der Geschichte immer mal wieder verschoben. Gegenwärtig
ist eine merkwürdige Koalition aus kommerziellen „Datenfressern“ wie Facebook, Google & Co.und auch Netzaktivisten mit der Parole unterwegs, das Zeitalter der Privatsphäre sei nunmehr vorbei. Während die einen am „gläsernen Bürger“ arbeiten, zielen die anderen auf einen „gläsernen Staat“.

(Wewer , G. 2012. Auf dem Weg zum gläsernen Staat? Privatsphäre und Geheimnis im digitalen Zeitalter. Z. der moderne Staat, 5. Jg. 2/247-262)

 

„Wer des Vertrauens sicher ist, legt auf Vertraulichkeit wenig Wert“ F.W. Nietzsche (1844-1900) deutscher Philosoph

 


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