Konstitution

07. Dezember 2019 K 0

Konstitution (constitution), lat. constitutio, -onis „Zusammensetzung, ‚Anordnung“; vielfältiger Begriff, z.B. für die Verfassung eines Staates oder einer Satzung bis zur Konstitution als Einheit von Erbanlage und Umwelteinflüssen entstandene Gesamtverfassung des Menschen (eines Organismus, auch →Habitus, →Phänotyp).

Konstitution (auch konstitutionelle Leistungsvoraussetzungen) ist in ihrer Komplexität eine grundsätzliche Voraussetzung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit von Leistungssportlern. Mechling (1989, S. 243) unterteilt die Konstitution nach Funktion (zentralnerval, neuromuskulär, energetisch und morphologisch) und Form (Bewegungsapparat). An anderer Stelle wird zwischen Konstitution im engeren und weiteren Sinne unterschieden (Hartmann et a. 2011, S.50). Die „Leipziger Schule“ um Schnabel dominierte die körperbaulichen Leistungsvoraussetzungen (Schnabel et al. 2008, S.193), spezifiziert durch die Arbeiten auf dem Gebiet der Sportanthropometrie von Tittel & Wutscherk (1972). Für die Sportpraxis wurden folgende körperbaulich konstitutionellen Bedingungen für wesentlich erachtet:

Das bestätigen auch zahlreiche Studien im Sportschwimmen (u.a. Sammoud et al. 2018; Nishimura et al. 2017; Rudolph, 2004; Fröhner & Wagner, 2002, Platonov & Bulatova,1993)

 „Ein hohes Alter zu erreichen, gibt es, bei fehlerfreier Konstitution, als völlig notwendige Bedingung, zwei Wege, die man am Brennen zweier Lampen erläutern kann: die eine brennt lange, weil sie, bei wenigem Öl, einen sehr dünnen Docht hat; die andere, weil sie, zu einem starken Docht, auch viel Öl hat: das Öl ist die Lebenskraft, der Docht der Verbrauch derselben, auf jede Art und Weise.“ Arthur Schopenhauer (1788 – 1860), deutscher Philosoph

Mehr zum Thema: https://www.trainingsworld.com/sportexperten/konstitutionstypen-bedeutung-ausdauersportarten-1267993 – Zugriff 7.12.2019


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