Startgemeinschaft (SG).

01. August 2017 St 0

Startgemeinschaft (SG) (starting community), Zusammenschluss mehrerer Vereine mit gemeinsamen Startrechten, die grundsätzlich innerhalb eines Landesschwimmverbandes in allen oder den einzelnen Fachsparten gebildet werden kann.bAuszug aus den WB des DSV, Allgemeiner Teil, §6:

“ (1) Nimmt ein LSV einen Verein als neues Mitglied auf, muss er die Aufnahme der Lizenzstelle unter Berücksichtigung von § 5 Absatz 2 mitteilen und in den Amtlichen Mitteilungen des DSV veröffentlichen. Erst nach Mitteilung und Veröffentlichung entfaltet die Aufnahme Rechtswirkung im Sinne dieser WB. Gleiches gilt für das Ausscheiden eines Vereins aus dem LSV, die Auflösung eines Vereins und die Verschmelzung eines Vereins mit einem anderen Verein.

(2) Die Bildung bzw. der Beitritt eines Vereins zu einer bestehenden SG erfolgt auf Antrag beim zuständigen LSV gemeinsam durch alle beteiligten Vereine. Der Antrag muss enthalten:

  1. a) Erklärung der Sportler, die künftig ihr Startrecht für die SG ausüben wollen. Sofern erforderlich, bedarf es der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
  2. b) die Vereinbarung der Bildung einer SG

(3) Erweiterungen, Beschränkungen und die weiteren fachspezifischen Einzelheiten über die Bildung einer SG, die Auflösung einer SG, den Beitritt zu oder den Austritt aus einer SG regeln die Fachteile der WB.“ (Stand 28.02.2018)

 

Quelle: http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/dsv/service/regelwerke/180320_Wettkampfbestimmungen-AT_2017_2018_02_26_mit_Aenderungen_wg__GSG_Urteil.pdf

 


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