Bagatellverletzung (trifle injury), unerhebliche Verletzungen von Weichteilen, insbesondere der Haut (Blasen, Scheuerstellen, Schürfwunden, kleinere Prellungen) ohne hohen Krankheitswert. Bei offenen Wunden im Freien besteht allerdings die Gefahr, dass Wundstarrkrampferreger (→Tetanus) in die Wunde gelangen. Bei Bagatellverletzungen, die im Sport nicht unüblich sind, gibt es in der Regel kein Schmerzensgeld. Also sind Pflaster und Salbe die richtigen Ansprechpartner und weniger die Justiz.
Begriff
Bagatellverletzung
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Schlagwörter
Zitiervorschlag
Rudolph, K. (2018). Bagatellverletzung. In: Schwimmlexikon. https://schwimmlexikon.de/bagatellverletzung/ (abgerufen am 5. November 2026).