Schadenersatzanspruch
Schadensersatzanspruch (claim for damages), Anspruch, der sich ergibt, wenn “ vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt (werden)“ (§ 823 BGB).
Das deutsche Recht kennt keine speziellen gesetzlichen Bestimmungen, die auf die Sporthaftung zugeschnitten sind. Deshalb werden Schadensersatzansprüche hauptsächlich über die gesetzlichen Vorschriften der sogenannten unerlaubten Handlungen der §§ 823 ff. BGB abgewickelt. Danach kommt ein Schadensersatz infolge eines Sportunfalls dann in Betracht, wenn rechtswidrig und schuldhaft eines der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum) oder ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (z.B. eine Strafnorm) verletzt worden ist (Quelle s.u.). Für Trainer ist hierbei besonders die Aufsichtspflicht relevant. →Sichern
„Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist“ Kurt Tucholsky (1890-1935) deutscher Schriftsteller und Lyriker
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